Die GOT (Gebühren Ordnung für Tierärzte) wird endlich an unsere (Tierärzte) und Ihre (Patientenbesitzer) Bedürfnisse angepasst, und tritt am 22.11.2022 in Kraft. Zuletzt ist das 1999 geschehen und sind wir mal ehrlich.. das ist eine verdammt lange Zeitspanne dazwischen. Vieles hat sich seit dem geändert und demnach ist es wirklich an der Zeit auch die GOT ins neue Jahrtausend zu holen.

Warum gibt es überhaupt diese “GOT”?

In der GOT sind Leistungen z.B. die allgemeine Untersuchung oder die Durchführung einer Impfung bis hin zur Euthanasie des Tieres definiert und mit einer Abrechnungssumme betitelt die vom 1-fachen bis zum 4-fachen Satz vom Tierarzt angewendet werden kann. Die GOT definiert nicht die gesamte Behandlung. Sondern vielmehr die einzelnen (möglichen Behandlungsschritte).

Die GOT muss verpflichtend angewendet werden von jedem Tierarzt. Grund hierfür ist das ein Wettbewerb zwischen Tierärzten in Abhängigkeit von Ihren Leistungen und nicht in Form von finanzieller Unterbietung erfolgen soll. Das macht es für Sie als Patientenbesitzer etwas übersichtlicher und spart Ihnen den Preisvergleich. Geradeheraus gesagt: Sie müssen bei jedem Tierarzt immer in einem finanziell vergleichbaren Rahmen bezahlen (1-3- facher Abrechnungssatz).

Für uns Tierärzte ist die GOT ebenfalls von hoher Bedeutung. Denn: Wir lernen so ziemlich alles über Tiere und Ihre Gesundheit im Studium und sind stets bestrebt aus unseren Leistungen das maximale herauszuholen. Aber eines lernen wir in keiner einzigen Stunde während des Studiums: Betriebswirtschaftslehre. Das ist ehrlich gesagt ziemlich ungünstig. Denn die meisten von uns praktizierenden Tierärzten sind früher oder später selbstständig. Und spätestens dann sollte man einen Überblick darüber haben ob man wirtschaftlich arbeitet, d.h. die Praxis, das Inventar, die Mitarbeiter, die Versicherungen, Die Abgaben an die Kammer, das EIGENE Leben finanzierbar sind, oder nicht. Nun arbeiten wir Tierärzte sehr gerne am Tier und ungern am Schreibtisch und sind oft absolute Idealisten. Wir brauchen die GOT um uns über die Abrechnung der Leistungen keinen Kopf machen zu müssen. Zumindest wenn wir Sie auch in ihrem vollen Umfang nutzen und anwenden.

Woraus berechnet sich so ein Gebührensatz?

Die Zahl die am Ende der Rechnung zusammen mit einer sogenannten GOT Ziffer steht berechnet sich aus folgenden Faktoren:

  • Schwierigkeitsgrad der Leistung
  • Zeitaufwand
  • Zeitpunkt des Erbringens der Leistung
  • Wert des Tieres
  • Die örtlichen Verhältnisse

Grundsätzlich wird nach der Abrechnung der neuen GOT ein Vollkostenersatz von 2,25 Euro/Minute für den Tierarzt berechnet. Damit sollen Kosten für Miete, Energie, Abschreibungen für Geräte und Gehälter beglichen werden.

Was ändert sich denn nun?

Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen der GOT sind folgende:

  1. Alltägliche Leistungen (Allgemeine Untersuchung, Injektion, Beratung) werden deutlich erhöht.
  2. Auch juristische Personen ( also Tierärzte GmbHs) sind nun verpflichtet mit der neuen GOT abzurechnen.
  3. Die Ausnahmeregelung für Tiere mit hoheitlichen Aufgaben existiert nicht mehr.
  4. Die Rechnungsstellung wird verpflichtend. D.h. die Vergütung wird erst dann fällig wenn der Patientenbesitzer Einblick in die Rechnung hatte.
  5. Das Wegegeld MUSS abgerechnet werden. Dafür werden 3,50 Euro je Doppelkilometer und mindestens 13 Euro festgelegt.
  6. Ganz neu: Die Hausbesuchsgebühr. Gilt für den Besuch jedes Tieres ( Auch bei Sammelterminen) außer Nutztierbestände und wird mit 34,50 Euro honoriert.
  7. nicht ganz neu: Die Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro ( Nacht, Wochenende, Feiertag) bleibt bestehen.

Was können Sie nun tun?

Klar, zusätzlich zu den ohnehin angestiegenen Energiepreisen und der Inflation ist das möglicherweise nicht der beste Zeitpunkt um mit einer neuen GOT um die Ecke zu kommen. Aber zum einen lag diese Fassung bereits 2020 in dieser Form vor und zum anderen ist die neue Verordnung im Hinblick auf kostendeckende Abrechnungen für uns Tierärzte aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation auch schon wieder nur knapp oder nicht Kostendeckend.

Also machen wir das Beste daraus.

Tipps für ein entspanntes Leben mit der neuen GOT:

  • Tierkrankenversicherung hierzu gibt es im Netz auf einschlägigen Vergleichsportalen alle Infos.

Worauf sollten Sie beim Abschluss einer Tierkrankenversicherung achten:

  • GOT Leistungen bis zum 3 fachen Satz sollten übernommen werden
  • Regelmäßige Gesundheitsmaßnahmen: Impfungen, Wurmkuren, Zahnkontrollen brauchen ein ausreichendes Kontingent.
  • Erfragen wie hoch die Erstattung/Jahr ist. Kolik und Co. werden im Notdienst gerne mal teuer.
  • Werden auch alternative/manuelle Therapien übernommen?
  • Sparen: Legen Sie (wenn möglich) pro Monat einen kleinen Notgroschen beiseite. In Summe kann es dann, gerade im Notfall entspannter werden.
  • Muss wirklich nur Ihr Pferd zum Tierarzt? Impfen, Zahnkontrolle.. all das sind längerfristig planbare Termine. Machen Sie einen Aushang “Der Tierarzt kommt” und sammeln Sie alle Wehwehchen der Pferdegemeinschaft zusammen.

Bitte sehen Sie davon ab nun vor jeder Behandlung Ihres Pferdes erst einmal eine “ungefähre” Kostenspanne mit uns Tierärzten festlegen zu wollen. Wir berechnen nur das was wir auch wirklich anwenden können oder müssen. Das kann man im Vorfeld, auch wenn es sich um eine Standardbehandlung handeln sollte, nur schwer einschätzen.

Die neue GOT Fassung ist für die Öffentlichkeit frei zugänglich.

Zudem hat die Bundestierärztekammer ein Merkblatt für Patientenbesitzer herausgegeben auf dem noch einmal alles offiziell festgehalten ist.

Ich freue mich über Fragen und Anregungen zur neuen GOT. Auf die nächsten 20 (?!) Jahre!

Ihre

Anna Wagner

Pferdepraxis Hamburg: Dr. Anna Wagner von der Pferdepraxis Alstertal vor Ihrem Praxiswagen.

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