Impfungen beim Pferd- Worauf sollten Sie achten?

Wie auch für uns Menschen gibt es auch in der Pferdewelt gefährliche bakterielle und virale Erreger die unseren Pferden viel Leid und auch den Tod bringen können. Und auch hier existiert gegen eine Vielzahl dieser Erreger Impfungen um das Pferd und die Pferdepopulation zu schützen. Welche Impfungen sind beim Pferd vorgeschrieben? Welche Impfungen machen beim Pferd zusätzlich noch Sinn und woran machen Sie fest ob Sie Ihr Pferd dagegen impfen lassen oder nicht? Nützliche Informationen zu den einzelnen Erregern, der Dringlichkeit dagegen zu impfen oder nicht, sowie das jeweilige Impfschema sind hier zusammengefasst.

Wogegen SOLLTEN Sie Ihr Pferd impfen lassen?

  • Influenza
  • Tetanus
  • Equines Herpes Virus Typ-1 und -4
  • (West Nile Virus)

Wogegen KÖNNEN Sie ihr Pferd impfen lassen?

  • Hautpilz
  • Druse
  • EVA (Equine Virus Arteritis)
  • Tollwut
Die regelmäßige Impfung ist insbesondere für den Bestand von großer Bedeutung

Wogegen MÜSSEN Sie Ihr Pferd impfen lassen?

Impfung gegen Influenza

Bei Influenza handelt es sich um eine schwere Atemwegserkrankung mit trockenem Husten (v.a. ungeimpfte Pferde), hohem Fieber und Abgeschlagenheit. Nicht selten behalten die Pferde schwere Schädigungen der Lunge zurück. Die Erkrankung mit Influenza ist hochansteckend (Tröpfcheninfektion) aber hat eine geringe Sterblichkeitsrate (wenn, dann sterben meist ungeimpfte Pferde daran).

Impfschema für Influenza:

Mindestalter: Ab 4 Monaten.

Grundimmunisierung: Impfen Sie ihr Pferd zweimal im Abstand von4-6 Wochen, dann nach 5 Monaten noch einmal.

Wiederholungsimpfung: Laut Hersteller einmal jährlich. Laut LPO alle 6 Monate +/- 21 Tage.

Wichtig! Eine fehlende oder fehlerhafte Grundimmunisierung sowie nicht ordnungsgemäße Wiederholungsimpfungen (6 Monate +/- 21 Tage) über die letzten drei Jahre führt zum Auschluss der Teilnahme an einer Pferdeleistungssportveranstaltung. Für die Kontrolle im Equidenpass ist der Tierarzt zuständig. Die Entscheidung über die Maßnahmen bei Fehlverhalten übernimmt der LK-beauftrage Richter der Turnierveranstaltung.

Impfung gegen Tetanus

Bei Tetanus (Wundstarrkrampf) handelt es sich um eine in der Regel sehr leidvolle und tödliche Infektion mit dem Toxin des Bakteriums Clostridium Tetani. Das Bakterium kann sehr gut im Erdreich überdauern und schon die kleinste Wunde genügt für eine Infektion. Pferde sind sehr anfällig für solch eine Infektion. Die wissentliche Haltung eines ungeimpften Pferdes ist Tierschutzrelevant.

Impfschema Tetanus:

Mindestalter: 6 Monate.

Grundimmunisierung: Impfen sie Ihr Pferd zweimal im Abstand von 4-6 Wochen und dann noch ein drittes Mal nach einem Jahr.

Wiederholungsimpfung: Je nach Impfstoff alle 2 oder 3 Jahre.

Impfung gegen Equines Herpes Virus (EHV)

Die Impfung gegen Herpes (EHV) ist eine sogenannte „Core“ Impfung. Das bedeutet, sie ist nicht vorgeschrieben, aber wird von der StiKO Vet empfohlen . Denn dieses Virus überträgt sich über direkten Kontakt von Pferd zu Pferd!

Bitte beachten Sie: Die Impfung eines einzigen Pferdes, in einem Bestand mit 30 ungeimpften Pferden bringt Ihnen ziemlich wenig. Weder für Ihr Pferd noch für den Bestand. Aber die Impfung aller Pferde im Bestand verkürzt die Ausscheidungszeit und verringert die klinischen Symptome deutlich bei erkrankten Pferden. Und wenn Sie tragende Stuten im Bestand haben, ist die Impfung praktisch unumgänglich. Sicher, die Impfung schützt nicht gegen die Erkrankung. Aber EHV verursacht bei tragenden Stuten Aborte im letzten Trächtigkeitsdrittel und das Fruchtwasser und die Nachgeburt sind Hochinfektiös und können weitere Pferde infizieren.

Impfschema EHV:

Mindestalter:  Ab 5-6 Monate.

Grundimmunisierung: Zweimal im Abstand von 4-6 Wochen.

Wiederholungsimpfung: Alle 6 Monate.

Tragende Stuten: Grundimmunisierung am besten bereits vor der Trächtigkeit! Dann im 5.,7. und 9. Trächtigkeitsmonat.

Impfung gegen West Nil Virus

Das West Nil Virus infiziert eigentlich nur Vögel. Aber Menschen und Pferde sind sogenannte Fehlwirte da die Übertragung über Stechmücken läuft. Fehlwirt bedeutet: Man kann zwar erkranken aber man überträgt das Virus nicht. Seit einigen Jahren verbreitet sich das Virus auch in Deutschland vermehrt. Insbesondere in Ost-Deutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg) aber auch in Niedersachsen wurden schon einige Fälle dokumentiert. Wenn Sie Ihr Pferd in dieser Region stehen haben oder planen dorthin zum Beispiel in den Urlaub zu fahren, ist eine Impfung empfehlenswert.

Die Symptome sind ziemlich unspezifisch und ähneln denen einiger anderer Infektionskrankheiten (u.a. Borna Disease und EHV):

u.a. Fieber, Abgeschlagenheit, Appetitlosigkeit, Schluckbeschwerden, Sehstörungen, Zielloses umherlaufen, Schwäche der Hinterhand, partielle Lähmungen.

Die Sterberate liegt bei den Pferden die an der neurologischen Variante erkranken bei 20-57 %.

Derzeit gibt es keine gezielte Therapie gegen das West Nil Virus. Einzig eine symptomatische Therapie ist möglich. Die Impfung ist der einzig wirksame Schutz für Ihr Pferd.

Impfschema West Nil Virus:

Mindestalter: Ab 5 Monate

Grundimmunisierung: Zweimal im Abstand von 4-6 Wochen

Wiederholungsimpfung: Einmal jährlich laut Hersteller

Tipp: Die Grundimmunisierung sollte im Frühjahr vor der „Mückensaison“ starten.

Wogegen KÖNNEN Sie Ihr Pferd impfen lassen?

Impfung gegen Hautpilz

Die Impfung gegen Hautpilz richtet sich gegen die beiden häufigsten Gattungen: Trichophyton und Mikrosporum. Sie kann vorbeugend bereits ab dem 5. Lebensmonat oder während der Erkrankung gespritzt werden, um die Symptome zu verringern bzw. ganz abklingen zu lassen. Es ist deshalb eine “kann” Impfung weil Pilz beim Pferd in der Regel eine sich selbst regulierende Erkrankung ist. Meistens klingen die Symptome nach spätestens drei Monaten wieder ab. Warum will man dann trotzdem Impfen? Weil durch die Impfung wesentlich schneller zur Abheilung kommt. Und somit auch schneller keine Ansteckung anderer Pferde mehr zu befürchten ist. Besonders für Turnierveranstaltungen und Körungen ist die Impfung von großer Bedeutung.

Impfschema Hautpilz:

Mindestalter: 5 Monate.

Grundimmunisierung: Zweimal im Abstand von 14 Tagen.

Wiederholungsimpfung: Nach 9-12 Monaten.

Impfung gegen Druse (Strepptokokus Equi)

Hier fragen sich wahrscheinlich sehr viele Pferdebesitzer warum die Impfung gegen Druse keine Pflicht-Impfung ist. Die Infektion mit dem bakteriellen Druse Erreger Streptokokkus Equi verursacht vor allem bei Jungpferden Allgemeinerkrankungen mit Fieber, Nasenausfluss Abzessen der Lymphknoten mit einhergehenden Schluckbeschwerden. Ziel der Impfung ist die Symptome zu mildern und die Abzessbildung in den Lymphknoten zu verhindern.

Sollte Ihr Pferd Kontakt mit einem an Druse erkrankten Pferd gehabt haben oder in einem Stall gewesen sein, in dem es später zu einem Druse-Infektion eines Pferdes kam empfiehlt sich die Impfung gegen Druse.

Impfschema Druse:

Mindestalter: Ab 4 Monaten.

Grundimmunisierung: Zweimal im Abstand von 4 Wochen.

Wiederholungsimpfung: Zur Aufrechterhaltung der Immunität ist die Impfung alle 3 Monate zu wiederholen.

Impfung gegen Tollwut

Die Tollwut ist eine Viruserkrankung und wird durch das Lyssa-Virus hervorgerufen. Die Infektion mit Tollwut ist Anzeigepflichtig. Übertragen wird das Virus in der Regel über Tierbisse infizierter Tiere. Die Erkrankung verläuft in der Regel tödlich und eine wirksame Therapie gibt es nicht, bzw. ist laut Tollwutverordnung verboten. Das Pferd gehört in der Regel nicht zu den besonders gefährdeten Spezies. Empfehlenswert könnte die Impfung für Pferde sein, die in Weide- oder Offenstallhaltungen in Tollwut gefährdeten Bezirken stehen.

Impfschema Tollwut:

Mindestalter: Ab 6 Monaten.

Grundimmunisierung: Einmalige Impfung.

Wiederholungsimpfung: Je nach Hersteller alle 1-2 Jahre.

Impfung gegen EVA (Equine Virus Arteritis)

Die Infektion mit EVA verursacht hohes Fieber, Ödeme, Bindehautentzündungen, Koliken und Aborte bei tragenden Stuten.

Grundsätzlich ist die Übertragung über alle Körpersekrete möglich. Besonders häufig erfolgt die Übertragung aber über Hengstsperma. Hengste sind Träger ohne selbst Symptome zu zeigen.

Die Impfung empfiehlt sich daher vor allem für Deckhengste und Zuchtstuten.

Impfschema EVA:

Mindestalter: Ab 9 Monaten.

Grundimmunisierung: Zweimal im Abstand von 3-6 Wochen.

Wiederholungsimpfung: Alle 6 Monate.

Was Kostet eine Impfung beim Pferd?

Die Kosten für eine Impfung beim Pferd setzen sich zusammen aus:

  • Besuchsgebühr/Anfahrt.
  • Eine kurzen Untersuchung des Pferdes.
  • Verbrauchsmaterialen (Spritze,  Kanüle, Tupfer, Alkohol)
  • Impfstoff.

Nicht alle Impfstoffe haben den gleichen Preis.

Die Kosten belaufen sich im Durchschnitt auf 50-70 Euro.

Nach erfolgreicher Grundimmunisierung sind also jährlich mit Impfkosten (je nachdem wogegen man Impfen möchte und muss) um die 120 Euro zu rechnen.

Pferdepraxis Alstertal
Alle Impfungen werden im Pferdepass dokumentiert

Wie lange sollte das Pferd nach der Impfung geschont werden?

Jede Impfung des Pferdes stellt dessen Organismus vor eine kleine (und manchmal auch größere) Aufgabe. Deshalb kommt es vorübergehend zu einer vermehrten Belastung und Stress für den Körper. Es empfiehlt sich daher das Pferd für 2-3 Tage zu schonen. Sollten in dieser Zeit Unverträglichkeiten, Fieber oder lokale Schwellungen auftreten, informieren Sie mich bitte.

Was ist bei der Impfung von Turnierpferden zu beachten?

Die LPO schreibt die Impfung von Pferden gegen Influenza vor. Die Impfung gegen Tetanus wird aus den genannten tierschutzrelevanten Gründen als selbstverständlich angesehen.

Die Impfung gegen EHV und, je nach Turnierort, gegen das West Nil Virus wird empfohlen.

Grundsätzlich kann 14 Tage nach den zweiten Grundimmunisierung ein Turnierstart erfolgen. Nach der dritten Grundimmunisierung müssen 7 Tage bis zum Turnierstart dazwischen liegen.