Impfungen beim Pferd: Darauf sollten Sie achten

Wie auch für uns Menschen gibt es auch in der Pferdewelt gefährliche bakterielle und virale Erreger die unseren Pferden viel Leid und auch den Tod bringen können. Und auch hier existiert gegen eine Vielzahl dieser Erreger Impfungen um das Pferd und die Pferdepopulation zu schützen. Welche Impfungen sind beim Pferd vorgeschrieben? Welche Impfungen machen beim Pferd zusätzlich noch Sinn und woran machen Sie fest ob Sie Ihr Pferd dagegen impfen lassen oder nicht? Nützliche Informationen zu den einzelnen Erregern, der Dringlichkeit dagegen zu impfen oder nicht, sowie das jeweilige Impfschema sind hier zusammengefasst.

Wogegen SOLLTEN Sie Ihr Pferd impfen lassen?

  • Influenza
  • Tetanus
  • Equines Herpes Virus Typ-1 und -4
  • (West Nile Virus)

Wogegen KÖNNEN Sie ihr Pferd impfen lassen?

  • Hautpilz
  • Druse
  • Tollwut 
  • EVA (Equine Virus Arteritis)
Pferdepraxis Alstertal

Wogegen MÜSSEN Sie Ihr Pferd impfen lassen?

Impfung gegen Influenza

Bei Influenza handelt es sich um eine schwere Atemwegserkrankung mit trockenem Husten (v.a. ungeimpfte Pferde), hohem Fieber und Abgeschlagenheit. Nicht selten behalten die Pferde schwere Schädigungen der Lunge zurück. Die Erkrankung mit Influenza ist hochansteckend (Tröpfcheninfektion) aber hat eine geringe Sterblichkeitsrate (wenn, dann sterben meist ungeimpfte Pferde daran).

Impfschema für Influenza:

  • Mindestalter: Ab 4 Monaten.
  • Grundimmunisierung: Impfen Sie ihr Pferd zweimal im Abstand von4-6 Wochen, dann nach 5 Monaten noch einmal.
  • Wiederholungsimpfung: Laut Hersteller einmal jährlich. Laut LPO alle 6 Monate +/- 21 Tage.

Wichtig! Eine fehlende oder fehlerhafte Grundimmunisierung sowie nicht ordnungsgemäße Wiederholungsimpfungen (6 Monate +/- 21 Tage) über die letzten drei Jahre führt zum Ausschluss der Teilnahme an einer Pferdeleistungssportveranstaltung. Für die Kontrolle im Equidenpass ist der Tierarzt zuständig. Die Entscheidung über die Maßnahmen bei Fehlverhalten übernimmt der LK-beauftrage Richter der Turnierveranstaltung.

Impfung gegen Tetanus

Bei Tetanus (Wundstarrkrampf) handelt es sich um eine in der Regel sehr leidvolle und tödliche Infektion mit dem Toxin des Bakteriums Clostridium Tetani. Das Bakterium kann im Erdreich sehr gut überdauern, und schon die kleinste Wunde genügt für eine Infektion. Pferde sind sehr anfällig für eine solche Infektion. Die wissentliche Haltung eines ungeimpften Pferdes ist tierschutzrelevant.

Impfschema Tetanus:

  • Mindestalter: 6 Monate.
  • Grundimmunisierung: Impfen Sie Ihr Pferd zweimal im Abstand
  • von 4-6 Wochen und dann noch ein drittes Mal nach einem Jahr.
  • Wiederholungsimpfung: Je nach Impfstoff alle 2 oder 3 Jahre.

Impfung gegen Equines Herpes Virus (EHV)

Die Impfung gegen Herpes (EHV) ist eine sogenannte „Core“ Impfung. Das bedeutet, sie ist nicht vorgeschrieben, wird aber von der StiKO Vet empfohlen . Denn dieses Virus überträgt sich durch direkten Kontakt von Pferd zu Pferd!

Bitte beachten Sie: Die Impfung eines einzigen Pferdes, in einem Bestand mit 30 ungeimpften Pferden bringt Ihnen ziemlich wenig. Weder für Ihr Pferd noch für den Bestand. Aber die Impfung aller Pferde im Bestand verkürzt die Ausscheidungszeit und verringert die klinischen Symptome bei erkrankten Pferden deutlich. Und wenn Sie tragende Stuten im Bestand haben, ist die Impfung praktisch unumgänglich. Sicher, die Impfung schützt nicht vor der Erkrankung. Aber EHV verursacht bei tragenden Stuten Aborte im letzten Trächtigkeitsdrittel, und das Fruchtwasser sowie die Nachgeburt sind hochinfektiös und können weitere Pferde infizieren.

Impfschema EHV:

  • Mindestalter:  Ab 5-6 Monaten.
  • Grundimmunisierung: Zweimal im Abstand von 4-6 Wochen.
  • Wiederholungsimpfung: Alle 6 Monate.
  • Tragende Stuten: Grundimmunisierung am besten bereits vor der Trächtigkeit! Dann im 5.,7. und 9. Trächtigkeitsmonat.

Impfung gegen West Nil Virus

Das West-Nil-Virus infiziert eigentlich nur Vögel. Aber Menschen und Pferde sind sogenannte Fehlwirte, da die Übertragung über Stechmücken erfolgt. Fehlwirt bedeutet: Man kann zwar erkranken, aber das Virus überträgt man nicht. Seit einigen Jahren verbreitet sich das Virus auch in Deutschland vermehrt. Insbesondere in Ostdeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg), aber auch in Niedersachsen, wurden bereits einige Fälle dokumentiert. Wenn Sie Ihr Pferd in dieser Region stehen haben oder planen, dorthin, zum Beispiel in den Urlaub, zu fahren, ist eine Impfung empfehlenswert.

Die Symptome sind ziemlich unspezifisch und ähneln denen einiger anderer Infektionskrankheiten (u.a. Borna Disease und EHV):

u.a. Fieber, Abgeschlagenheit, Appetitlosigkeit, Schluckbeschwerden, Sehstörungen, Zielloses umherlaufen, Schwäche der Hinterhand, partielle Lähmungen.

Die Sterberate liegt bei den Pferden die an der neurologischen Variante erkranken bei 20-57 %. Derzeit gibt es keine gezielte Therapie gegen das West Nil Virus. Einzig eine symptomatische Therapie ist möglich. Die Impfung ist der einzig wirksame Schutz für Ihr Pferd.

Impfschema West Nil Virus:

  • Mindestalter: Ab 5 Monate
  • Grundimmunisierung: Zweimal im Abstand von 4-6 Wochen
  • Wiederholungsimpfung: Einmal jährlich laut Hersteller
  • Mein Tipp: Die Grundimmunisierung sollte im Frühjahr vor der „Mückensaison“ starten.

Wogegen KÖNNEN Sie Ihr Pferd impfen lassen?

Impfung gegen Hautpilz

Die Impfung gegen Hautpilz richtet sich gegen die beiden häufigsten Gattungen: Trichophyton und Mikrosporum. Sie kann bereits ab dem 5. Lebensmonat oder während der Erkrankung vorbeugend gespritzt werden, um die Symptome zu verringern bzw. ganz abklingen zu lassen. Es ist deshalb eine „kann“ Impfung weil Pilz beim Pferd in der Regel eine sich selbst regulierende Erkrankung ist. Meistens klingen die Symptome spätestens nach drei Monaten wieder ab. Warum will man dann trotzdem impfen? Weil durch die Impfung wesentlich schneller zur Abheilung kommt. Und somit auch schneller keine Ansteckung anderer Pferde mehr zu befürchten ist. Besonders für Turnierveranstaltungen und Körungen ist die Impfung von großer Bedeutung.

Impfschema Hautpilz:

  • Mindestalter: 5 Monate.
  • Grundimmunisierung: Zweimal im Abstand von 14 Tagen.
  • Wiederholungsimpfung: Nach 9-12 Monaten.

Impfung gegen Druse (Strepptokokus Equi)

Hier fragen sich wahrscheinlich sehr viele Pferdebesitzer, warum die Impfung gegen Druse keine Pflichtimpfung ist. Die Infektion mit dem bakteriellen Druse-Erreger Streptokokkus Equi verursacht vor allem bei Jungpferden Allgemeinerkrankungen mit Fieber, Nasenausfluss, Abzessen der Lymphknoten mit einhergehenden Schluckbeschwerden. Ziel der Impfung ist die Symptome zu mildern und die Abzessbildung in den Lymphknoten zu verhindern.

Sollte Ihr Pferd Kontakt mit einem an Druse erkrankten Pferd gehabt haben oder in einem Stall gewesen sein, in dem es später zu einer Druse-Infektion eines Pferdes kam, empfiehlt sich die Impfung gegen Druse.

Impfschema Druse:

  • Mindestalter: Ab 4 Monaten.
  • Grundimmunisierung: Zweimal im Abstand von 4 Wochen.
  • Wiederholungsimpfung: Zur Aufrechterhaltung der Immunität ist die Impfung alle 3 Monate zu wiederholen.

Impfung gegen Tollwut

Die Tollwut ist eine Viruserkrankung und wird durch das Lyssa-Virus hervorgerufen. Die Infektion mit Tollwut ist anzeigenpflichtig. Übertragen wird das Virus in der Regel über Tierbisse infizierter Tiere. Die Erkrankung verläuft in der Regel tödlich und eine wirksame Therapie gibt es nicht, bzw. ist laut Tollwutverordnung verboten. Das Pferd gehört in der Regel nicht zu den besonders gefährdeten Spezies. Empfehlenswert könnte die Impfung für Pferde sein, die in Weide- oder Offenstallhaltungen in Tollwut gefährdeten Bezirken stehen.

Impfschema Tollwut:

  • Mindestalter: Ab 6 Monaten.
  • Grundimmunisierung: Einmalige Impfung.
  • Wiederholungsimpfung: Je nach Hersteller alle 1-2 Jahre.

Impfung gegen EVA (Equine Virus Arteritis)

Die Infektion mit EVA verursacht bei tragenden Stuten hohes Fieber, Ödeme, Bindehautentzündungen, Koliken und Aborte.

Grundsätzlich ist die Übertragung aller Körpersekrete möglich. Besonders häufig erfolgt die Übertragung jedoch über Hengstsperma. Hengste sind Träger, ohne selbst Symptome zu zeigen.

Die Impfung empfiehlt sich daher vor allem für Deckhengste und Zuchtstuten.

Impfschema EVA:

  • Mindestalter: Ab 9 Monaten.
  • Grundimmunisierung: Zweimal im Abstand von 3-6 Wochen.
  • Wiederholungsimpfung: Alle 6 Monate.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Impfung beim Pferd

Was kostet eine Impfung beim Pferd? Transparenz und Vorsorge für Ihr Pferd

Die Gesundheit Ihres Pferdes liegt mir am Herzen. Eine regelmäßige Impfprophylaxe ist dabei eine der wichtigsten Säulen, um schweren Infektionskrankheiten vorzubeugen. Viele Pferdebesitzer im Hamburger Norden, in Stormarn oder im Kreis Segeberg stellen sich zu Recht die Frage, wie sich die Kosten für einen Impftermin zusammensetzen.

Transparente Kostenstruktur nach der GOT

Die Abrechnung tierärztlicher Leistungen erfolgt in Deutschland nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Bei einer Impfung setzen sich die Gesamtkosten aus verschiedenen Einzelpositionen zusammen:

  • Hausbesuchsgebühr & Anfahrt: Gemäß der aktuellen GOT wird eine pauschale Hausbesuchsgebühr sowie ein Wegegeld (pro Doppelkilometer) erhoben. Tipp: Durch Sammeltermine im Stall lassen sich diese Kosten oft anteilig reduzieren.

  • Klinische Untersuchung: Vor jeder Impfung führe ich eine kurze Untersuchung durch. Nur ein klinisch gesundes Pferd verfügt über ein fähiges Immunsystem, um den gewünschten Impfschutz aufzubauen.

  • Der Impfstoff: Die Preise variieren je nach Präparat (z. B. Influenza, Herpes, Tetanus oder West-Nil-Virus).

  • Injektionsleistung & Material: Hierzu gehören das Verabreichen der Injektion sowie Verbrauchsmaterialien wie Spritzen, Kanülen und Desinfektionsmittel.

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten für eine einzelne Impfung (z. B. Tetanus oder Influenza) auf etwa 50 bis 70 Euro.

Sollten Sie eine umfassende Vorsorge wünschen – was ich insbesondere für Turnierpferde oder Bestände mit hoher Fluktuation empfehle – fallen nach der erfolgreichen Grundimmunisierung jährlich Kosten von etwa 120 bis 150 Euro an. Dieser Betrag variiert natürlich je nach individuellem Impfschema und Kombination der Impfstoffe.

Wie lange sollte das Pferd nach der Impfung geschont werden?

Jede Impfung des Pferdes stellt dessen Organismus vor eine kleine (und manchmal auch eine größere) Aufgabe. Deshalb kommt es vorübergehend zu einer vermehrten Belastung und Stress für den Körper. Es empfiehlt sich daher das Pferd für 2-3 Tage zu schonen. Sollten in dieser Zeit Unverträglichkeiten, Fieber oder lokale Schwellungen auftreten, informieren Sie mich bitte.

Was ist bei der Impfung von Turnierpferden zu beachten?

Die LPO schreibt die Impfung von Pferden gegen Influenza vor. Die Impfung gegen Tetanus wird aus den genannten tierschutzrelevanten Gründen als selbstverständlich angesehen. Die Impfung gegen EHV und, je nach Turnierort, gegen das West-Nil-Virus wird empfohlen. Grundsätzlich kann ein Turnierstart 14 Tage nach der zweiten Grundimmunisierung erfolgen. Nach der dritten Grundimmunisierung müssen 7 Tage bis zum Turnierstart liegen.Nach erfolgreicher Grundimmunisierung sind also jährlich mit Impfkosten (je nachdem wogegen man Impfen möchte und muss) um die 120 Euro zu rechnen.

Pferdepraxis Alstertal Dr. Anna Wagner

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