Impfungen für Pferde
Die Impfung Ihres Pferdes ist notwendig, um es vor möglichen schwerwiegenden und teilweise tödlichen Erkrankungen zu schützen und die Ausbreitung der Erreger zu verringern bzw. zu vermeiden.
Wogegen können Sie ihr Pferd impfen lassen?
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Influenza
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Tetanus (Wundstarrkrampf)
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Equines Herpes Virus (Typ-1 und -4)
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West Nil Virus
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Hautpilz
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Druse
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EVA (Equine Virus Arteritis)
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Tollwut
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Borreliose
Wogegen SOLLTEN Sie Ihr Pferd impfen lassen?
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Influenza
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Tetanus
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Equines Herpes Virus Typ-1 und Typ-4
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(West Nile Virus)
Influenza
Bei Influenza handelt es sich um eine schwere Atemwegserkrankung mit trockenem Husten (v.a. ungeimpfte Pferde), hohem Fieber und Abgeschlagenheit. Nicht selten behalten die Pferde schwere Schädigungen der Lunge zurück. Die Erkrankung mit Influenza ist hochansteckend (Tröpfcheninfektion) aber hat eine geringe Letalität (wenn, dann sterben meist ungeimpfte Pferde daran).
Impfschema Influenza:
Mindestalter: Ab 4 Monaten.
Grundimmunisierung: Zweimal im Abstand von4-6 Wochen, dann nach 5 Monaten.
Wiederholungsimpfung: Laut Hersteller einmal jährlich. Laut LPO alle 6 Monate +/- 21 Tage.
Wichtig! Eine fehlende oder fehlerhafte Grundimmunisierung sowie nicht ordnungsgemäße Wiederholungsimpfungen (6 Monate +/- 21 Tage) über die letzten drei Jahre führt zum Auschluss der Teilnahme an einer Pferdeleistungssportveranstaltung. Für die Kontrolle im Equidenpass ist der Tierarzt zuständig. Die Entscheidung über die Maßnahmen bei Fehlverhalten übernimmt der LK-beauftrage Richter der Turnierveranstaltung.
Tetanus
Bei Tetanus (Wundstarrkrampf) handelt es sich um eine in der Regel sehr leidvolle und tödliche Infektion mit dem Toxin des Bakteriums Clostridium Tetani. Das Bakterium kann sehr gut im Erdreich überdauern und schon die kleinste Wunde genügt für eine Infektion. Pferde sind sehr anfällig für solch eine Infektion. Die wissentliche Haltung eines ungeimpften Pferdes ist Tierschutzrelevant.
Impfschema Tetanus:
Mindestalter: 6 Monate.
Grundimmunisierung: Zweimal im Abstand von 4-6 Wochen und dann noch eine dritte Impfung nach einem Jahr.
Wiederholungsimpfung: Je nach Impfstoff alle 2 oder 3 Jahre.
Equines Herpes Virus (EHV)
Die Impfung gegen Herpes (EHV) ist eine sogenannte „Core“ Impfung. Das bedeutet, sie ist nicht vorgeschrieben, wird aber von der StiKO Vet empfohlen. Dieses Virus überträgt sich über direkten Kontakt! Zu beachten ist, das der effektivste Schutz des Einzeltieres UND des Bestandes dann erreicht wird, wenn der komplette Bestand ausnahmslos geimpft wird. Die Impfung schützt nicht gegen die Erkrankung, mildert aber die Symptome, erhöht somit die Überlebenschance und verringert die Ausscheidungszeit. Besondere Impfschemata hierzu sind bei der Haltung von tragenden Stuten einzuhalten. (EHV verursacht Aborte, Fruchtwasser und Lochien sind Hochinfektiös!)
Impfschema EHV:
Mindestalter: Ab 5-6 Monate.
Grundimmunisierung: Zweimal im Abstand von 4-6 Wochen.
Wiederholungsimpfung: Alle 6 Monate.
Tragende Stuten: Grundimmunisierung am besten bereits vor der Trächtigkeit! Dann im 5.,7. und 9. Trächtigkeitsmonat.
West Nil Virus
Das West Nil Virus infiziert eigentlich nur Vögel. Übertragen wird das Virus über Stechmücken. Menschen und Pferde sind sogenannte Fehlwirte. Sie erkranken trotzdem, übertragen das Virus aber nicht. Seit einigen Jahren verbereitet sich das Virus auch in Deutschland vermehrt. Insbesondere in Ost-Deutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg) aber auch in Niedersachsen wurden schon einige Fälle dokumentiert. Die Symptome sind unspezifisch und ähneln denen einiger anderer Infektionskrankheiten (u.a. Borna Disease und EHV):
u.a. Fieber, Abgeschlagenheit, Appetitlosigkeit, Schluckbeschwerden, Sehstörungen, zielloses umherlaufen, Schwäche der Hinterhand, partielle Lähmungen.
Die Sterberate liegt bei den Pferden die an der neurologischen Variante erkranken bei 20-57 %.
Derzeit gibt es keine gezielte Therapie gegen das West Nil Virus. Einzig eine symptomatische Therapie ist möglich. Die Impfung ist der einzig wirksame Schutz für Ihr Pferd.
Impfschema West Nil Virus:
Mindestalter: Ab 5 Monate
Grundimmunisierung: Zweimal im Abstand von 4-6 Wochen
Wiederholungsimpfung: Einmal jährlich laut Hersteller
Tipp: Die Grundimmunisierung sollte im Frühjahr vor der „Mückensaison“ starten.
Wogegen KÖNNEN Sie ihr Pferd impfen?
Hautpilz
Die Impfung gegen Hautpilz richtet sich gegen die beiden häufigsten Gattungen: Trichophyton und Mikrosporum. Sie kann vorbeugend bereits ab dem 5. Lebensmonat oder während der Erkrankung gespritzt werden, um die Symptome zu verringern bzw. ganz abklingen zu lassen.
Impfschema Hautpilz:
Mindestalter: 5 Monate.
Grundimmunisierung: Zweimal im Abstand von 14 Tagen.
Wiederholungsimpfung: Nach 9-12 Monaten.
Druse (Strepptokokus Equi)
Die Infektion mit dem bakteriellen Druse Erreger Streptokokkus Equi verursacht vor allem bei Jungpferden Allgemeinerkrankungen mit Fieber, Nasenausfluss Abzessen der Lymphknoten mit einhergehenden Schluckbeschwerden. Ziel der Impfung ist die Symptome zu mildern und die Abzessbildung in den Lymphknoten zu verhindern.
Sollte Ihr Pferd Kontakt mit einem an Druse erkrankten Pferd gehabt haben oder in einem Stall gewesen sein, in dem es später zu einem Druse-Infektion eines Pferdes kam empfilht sich die Impfung gegen Druse.
Impfschema Druse:
Mindestalter: Ab 4 Monaten.
Grundimmunisierung: Zweimal im Abstand von 4 Wochen.
Wiederholungsimpfung: Zur Aufrechterhaltung der Immunität ist die Impfung alle 3 Monate zu wiederholen.
Tollwut
Die Tollwut wird durch das Lyssa-Virus hervorgerufen. Die Infektion mit Tollwut ist anzeigepflichtig. Übertragen wird das Virus in der Regel über Tierbisse infizierter Tiere. Die Erkrankung verläuft in der Regel tödlich und eine wirksame Therapie gibt es nicht, bzw. ist laut Tollwutverordnung verboten. Das Pferd gehört in der Regel nicht zu den besonders gefährdeten Spezies. Empfehlenswert könnte die Impfung für Pferde sein, die in Weide- oder Offenstallhaltungen in Tollwut gefährdeten Bezirken stehen.
Impfschema Tollwut:
Mindestalter: Ab 6 Monaten.
Grundimmunisierung: Einmalige Impfung.
Wiederholungsimpfung: Je nach Hersteller alle 1-2 Jahre.
EVA (Equine Virus Arteritis)
Die Infektion mit EVA verursacht hohes Fieber, Ödeme, Bindehautentzündungen, Koliken und Aborte bei tragenden Stuten.
Grundsätzlich ist die Übertragung über alle Körpersekrete möglich. Hervorzuheben ist aber die Übertragung über Hengstsperma. Hengste sind latente Träger ohne selbst Symptome zu zeigen.
Die Impfung empfiehlt sich daher vor allem für Deckhengste und Zuchtstuten.
Impfschema EVA:
Mindestalter: Ab 9 Monaten.
Grundimmunisierung: Zweimal im Abstand von 3-6 Wochen.
Wiederholungsimpfung: Alle 6 Monate.
Was Kostet eine Impfung?
Die Kosten für eine Impfung des Pferdes setzen sich zusammen aus:
- Besuchsgebühr.
- Eine kurzen Untersuchung des Pferdes.
- Verbrauchsmaterialen (Spritze, Kanüle, Tupfer, Alkohol)
- Impfstoff.
Nicht alle Impfstoffe haben den gleichen Preis.
Die Kosten belaufen sich im Durchschnitt auf 50-70 Euro.
Nach erfolgreicher Grundimmunisierung sind also jährlich mit Impfkosten (je nachdem wogegen man Impfen möchte und muss) um die 120 Euro zu rechnen.
Wie lange sollte das Pferd nach der Impfung geschont werden?
Jede Impfung stellt den Organismus vor eine kleine (und manchmal auch größere Aufgabe). Es kommt vorübergehend zu einer vermehrten Belastung und Stress für den Körper. Es empfiehlt sich daher das Pferd für 2-3 Tage zu schonen. Sollten in dieser Zeit Unverträglichkeiten, Fieber oder lokale Schwellungen auftreten, informieren Sie mich bitte.
Was ist bei Turnierpferden zu beachten?
Die LPO schreibt die Impfung gegen Influenza vor. Die Impfung gegen Tetanus wird aus den genannten tierschutzrelevanten Gründen als selbstverständlich angesehen.
Die Impfung gegen EHV und, je nach Turnierort gegen das West Nil Virus wird empfohlen.
Grundsätzlich kann 14 Tage nach den ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung ein Turnierstart erfolgen. Nach der dritten Grundimmunisierung müssen 7 Tage bis zum Turnierstart dazwischen liegen